Digitale Kommunikation im Rathaus

Wir fordern die Landeshauptstadt auf, die Verwaltung sowie Kommunikation mit den Bürgern schnellstens zu digitalisieren und zu modernisieren. Konkret wollen wir:

 

  • Die Einführung eines Online-Bürgerportals, das alle Verwaltungsvorgänge und die komplette Kommunikation abwickeln kann. Neben Online-Antragsstellung soll auch der aktuelle Bearbeitungsstand einsehbar sein. Bei der Einführung des Online- Bürgerportals sollte sofern möglich auf offene Standards gesetzt werden und sich an Best Practices aus anderen Städten orientiert werden.
  • Grundsätzlich sollte die Stadt die Möglichkeiten elektronischer Kommunikationswege und Übermittlungswege für Dokumente nach §3 BayEGovG ausschöpfen und mit ihren Bürgern und Unternehmen papierlose Kommunikation ermöglichen. Davon ausgenommen ist die Strafverfolgung und die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Dazu sollen alle Bürger zu ihrem 18. Lebensjahr sowie Unternehmen bei ihrer Gründung aufgefordert werden, einen bevorzugten Kommunikationsweg mitzuteilen. Faxgeräte und gedrucktes Papier wollen wir zügig durch eine rechtssichere Kommunikation per Mail sowie das OnlineBürgerportal (mit gültiger Eingangsbestätigung) ersetzen.
  • Bis zur vollständigen Etablierung des Bürgerportals soll es möglich sein, Daten auch über Download-Dienste (wie Dropbox) der Verwaltung zukommen zu lassen. Damit soll die Zustellung größere Datenmengen, auch über 20 Megabyte, ermöglicht werden. Ersatzweise kann die Landeshauptstadt München Upload-Links zur Verfügung stellen, über die die Bürger ihre Dateien hochladen und so der Verwaltung zugänglich machen.
  • Sämtlichen Mailzugängen, sowie sämtlichen Infrastruktur-Komponenten des Online-Bürgerbüros der Stadt sind durch die Bayern-PKI Zertifkate auszustellen, die die Anforderungen für fortgeschrittene elektronische Signaturen nach SigG erfüllen. Sämtliche interne Kommunikation ist mit den bereitgestellten Keys zu verschlüsseln und - soweit möglich - zu signieren. Sämtliche ausgehende elektronische Kommunikation ist zu signieren und - soweit möglich - asymmetrisch zu verschlüsseln (Ende-zu-Ende Verschlüsselung).
  • Neben selbstentpackenden ZIP-Archiven alle gängigen Formate der Dateienkompression zulassen.

 

Darüber hinaus soll Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) reformiert werden und die Übermittlung elektronischer Dokumente uneingeschränkt ermöglicht werden.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 07.02.2022