Raus aus der Staufalle – Eine Anti-Stau-Gebühr für München

München ist die Stau-Hauptstadt Deutschlands. Täglich pendeln im Durchschnitt ca. 350.000 Menschen aus dem Umland in die Stadt. Durchschnittlich steht jeder Bewohner der Stadt 140 Stunden pro Jahr im Stau. Die dadurch verursachten volkswirtschaftlichen Kosten betragen mehrere Milliarden Euro.

Wir als FDP München wollen dies ändern. Statt auf Fahrverbote oder zusätzliche Staufallen durch wegfallende Fahrspuren setzen wir auf finanzielle Anreize, um den Verkehr in der Landeshauptstadt flüssiger und damit umweltschonender und nervenschonender zu gestalten.

Dazu fordern wir die Einführung einer Anti-Stau-Gebühr.

Ziele einer Anti-Stau-Gebühr sind:

  • Eine deutliche Verbesserung des Verkehrsflusses und
  • die Verbesserung der Lebensqualität durch die Sicherstellung, dass Grenzwerte zur Luftreinhaltung ohne Fahrverbote eingehalten werden.

Konkret fordern wir faire Nutzungsentgelte, bei denen alle Kfz grundsätzlich gleichbehandelt werden, und deren Einsatz für die Verkehrs-Infrastruktur:

  • Dynamisches Nutzungsentgelt
    Die Anti-Stau-Gebühr muss sich an der Nachfrage (Verkehrsdruck) orientieren. Dazu soll in München eine dynamische Gebühr eingeführt werden. Das bedeutet, dass die Gebühr an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Tageszeiten unterschiedlich hoch ist, so zum Beispiel zu Stoßzeiten hoch und in der Nacht niedrig. Außerdem heißt das, dass der Preis sich nach dem Verkehrsdruck vor Ort richtet, so ist der Preis z.B. an Stauschwerpunkten höher. Der Preis muss dabei vorhersehbar sein. Dies könnte zum Beispiel durch ein Zonen-System gelöst werden. Die Gebühr soll für das gesamte Stadtgebiet gelten.

 

  • Differenzierendes Nutzungsentgelt
    Die Anti-Stau-Gebühr muss der in Anspruch genommenen Leistung und den lokal relevanten emittierten Schadstoffen entsprechen. Dazu sind neben Größe des Fahrzeugs auch die lokal relevanten Emissionen zu berücksichtigen.

 

  • Wettbewerbsverzerrung vermeiden
    Um sicherzustellen, dass das Konzept funktioniert, müssen alle Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse gleich bepreist werden, egal ob es sich um ein gewerbliches Fahrzeug handelt oder nicht.

 

  • Digitale Verkehrsüberwachung
    Eine solche Anti-Stau-Gebühr kann nur digital erhoben werden. Dazu soll die Stadt München schnellstmöglich ein Konzept erstellen und umsetzen.

 

  • Zweckbindung des Entgeltaufkommens
    Das Verkehrs-Management hat die Aufgabe, Angebot und Nachfrage auszugleichen. Kann die Nachfrage durch das Angebot nicht gedeckt werden, sollen die Gebühren für die Optimierung der Verkehrsinfrastruktur genutzt und dafür zweckgebunden werden. Auch die Nutzung für ein Mobilitäts-Budget zum sozialen Ausgleich sehen wir als Zweckbindung an.

 

  • Optimierung der Verkehrsinfrastruktur
    München benötigt einen Ausbau der digitalen Verkehrsüberwachung und damit einhergehend ein modernes Verkehrsleitsystem. Die gesammelten Informationen sollen dabei vor allem auch allen Nutzern online zur Verfügung gestellt werden. Außerdem soll die Stadt München den Navigationsdienstleistern Verkehrsweginformationen zur Verfügung stellen, um den Verkehr optimal zu leiten und München als Vorbild in Sachen urbaner Verkehrsleitung zu etablieren.

 

  • Nutzerzentrierter Ausbau der Verkehrsinfrastruktur
    Um die Verkehrsbelastung in München in den Griff zu bekommen ist es entscheidend, dass sämtliche Mobilitätsangebote bedarfsgerecht ausgebaut werden. Dies ist z.B. durch verstärkten Bau von Straßentunnels und den Ausbau des Park-&-Ride-Angebots an den Außenästen des MVV möglich. Dabei sollen Verkehrsflussdaten für den bedarfsgerechten Ausbau genutzt werden.

 

  • Mobilitäts-Budget für soziale Inklusion
    Die Nutzungsentgelte sollen zum Teil auch für ein Mobilitäts-Budget für Menschen mit geringem Einkommen eingesetzt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Bürger mit geringem Einkommen weiter die Möglichkeit haben, in der Stadt mobil zu sein – und zwar mit dem jeweils für sie passenden Verkehrsmittel. Dies ist z.B. über den München Pass unkompliziert umzusetzen. Ein solches Budget, das für jegliche Form der Mobilität in der Stadt eingesetzt werden kann, fließt letztlich zurück in die Verkehrs-Infrastruktur. Wichtig ist dabei, dass ein solches Budget nicht ausschließlich aus den Nutzungsentgelten finanziert werden sollte, sondern auch aus Förderungen für andere Mobilitäts-Formen.